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Nach monatelanger Recherche ist es erwiesen: die Bundesregierung hat die StVO in einer geheimen Abstimmung zu Gunsten der allgemeinen Vergenderung geändert. An gleichrangigen Straßen wurde das Rechts-Vor-Links um eine feminine Variante erweitert. Nähert sich eine Frau von links, ist ihr prinzipiell Vorfahrt zu gewähren und dieses wird durch schnelle Handbewegungen lautstark sichtbar gemacht. Die maskuline Form wurde dahingehend verändert, dass beim Zusammentreffen von zwei männlichen Verkehrsteilnehmern der Stärkere voranfährt.

Natürlich zeigen sich in der Gesetzesänderung noch Schwächen, führt gerade das Recht des Stärkeren bei den männlichen Verkehrsteilnehmern immer wieder zu öffentlichen Schwanzvergleichen. Ebenso ist nicht geklärt, wie man(n) sich verhalten soll, wenn sich von links ein Fahrer nähert, dessen eindeutige Geschlechtszugehörigkeit durch die getönte Frontscheibe des von rechts kommenden Fahrzeuges nicht erkennbar ist. Wie ist zum Beispiel mit Duttträgern umzugehen, oder mit Bunnies, die sich bei näherer Betrachtung als alte Hasen mit Rattengesicht entpuppen? Hierbei kommt es immer noch zu Denk- und Winkpausen, was den allgemeinen Verkehrsfluss erheblich behindern kann, beträgt doch die Latenzzeit des durchschnittlichen Linksfahrers etwa drei Sekunden. Pro Gedanke.

Aber auch bei dieser Neuerung gilt: im Zweifelsfall einfach fahren, die anderen werden schon Platz machen.
Mit herzlichen Grüßen
Ihre Frau Körb